Weekly News: Ebay Plus, BGH-Urteil zu Onlinewiderrufsrecht, Walmart gibt Gas im E-Commerce

Weekly News: Ebay wandelt sich ohne seine Wurzeln zu verlieren, ein BGH-Urteil klärt Fragen im Online-Widerrufsrecht und Walmart setzt verstärkt auf den E-Commerce.

Ebay legt sein Flohmarkt-Image ab, möchte aber seine Wurzeln bewahren, BGH klärt Fragen im Online-Widerrufsrecht und Walmart rüstet sich für die Zukunft im E-Commerce – das erwartet Sie in Ihren Weekly News.

Ebay Plus: Vom Online-Flohmarkt zum Handel mit Struktur

Die im Jahr 1995 als Online-Flohmarkt gestartete Verkaufsplattform Ebay verkauft heute mit einem Anteil von etwa 80 % Neuwaren. Nun soll der Verkaufsrahmen auf den kommerziellen Verkäufer zugeschnitten werden. Diesen erwartet das Verkäufer-Cockpit pro, das ein optimiertes Verkaufsformular zum Einstellen, Bearbeiten und Vermarkten von Produkten bereithält. Das Online-Inventar von weltweit einer Milliarde und deutschlandweit 140 Millionen Artikeln soll zudem strukturiert werden. Highlight für Kunden: Mit dem Amazon-ähnlichen Dienst Ebay Plus werden für eine Jahresgebühr von 19,90 Euro alle Versandkosten abgedeckt. Die Ebay-Tradition soll allerdings bewahrt werden. Es sei die Kombination von gebrauchten und neuen Artikeln die Ebay ausmache, so Ebay-Deutschland-Chef Stefan Wenzel.

Quelle: t3n

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BGH-Urteil: Gebrauchsspuren bei Artikeln auch bei Online-Umtausch tabu

Lokal- und Online-Shopping schenken sich bei der Rückgabe nichts, weist das Produkt deutliche Gebrauchsspuren auf – trotz des geltenden Fernabsatzrechtes, das einen kostenfreien Umtausch bei Online-Bestellungen innerhalb von zwei Wochen garantiert. Wie der Bundesgerichtshof (BGH) anhand eines aktuellen Falls entschieden hat, gilt im Zweifelsfall das Recht, das beim Einkauf im stationären Handel vorliegt. In dem verhandelten Fall hatte ein Online-Käufer einen Auto-Katalysator erworben und diesen von einer Autowerkstatt einbauen lassen. Als der Kunde bei einer Probefahrt eine verminderte Fahrleistung feststellte, schickte er das Produkt mit deutlichen Gebrauchsspuren wieder zurück. Der Verkäufer weigerte sich den Kaufpreis zu erstatten und bekam nun vom BGH Recht zugesprochen. Die Eigenschaften und Funktionsweise des Produkts dürfen zwar getestet werden und so der Nachteil der Onlinebestellung wettgemacht werden, allerdings dürfte der Kunde auch im lokalen Handel den Katalysator nicht für eine Probefahrt einbauen.

Quelle: Focus Online

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Walmart setzt verstärkt auf E-Commerce

Die US-Handelskette Walmart sieht für seinen E-Commerce im Jahr 2017 eine Investitionssumme von elf Milliarden US-Dollar vor. Zwar glaubt Walmart-CEO Doug McMillon zum jetzigen Zeitpunkt weiterhin an die Daseinsberechtigung seiner stationären Shops, seine Zukunft sieht das Unternehmen aber im E-Commerce. Für das zweite Halbjahr 2016 rechnet die Handelskette mit einem E-Commerce-Umsatzplus von 20 bis 30 Prozent. Durch Walmarts Online-Präsenz werden Kunden von einem größeren Sortiment profitieren. Grund für den bisherigen Erfolg im E-Commerce sieht Walmart in dem flexiblen Preismodell von Jet.com. Bei dem Online-Marktplatz, den Walmart in diesem Jahr für 3,3 Milliarden übernommen hat, können Kunden bei Verzicht auf Retoure oder bei Inkaufnahme von längeren Versandzeiten zu günstigeren Preisen shoppen.

Quellen: Onlinehändler / finanzen.net

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